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   LSG Bayern, 28.04.2017 - L 8 SO 206/15   

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https://dejure.org/2017,18192
LSG Bayern, 28.04.2017 - L 8 SO 206/15 (https://dejure.org/2017,18192)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.04.2017 - L 8 SO 206/15 (https://dejure.org/2017,18192)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. April 2017 - L 8 SO 206/15 (https://dejure.org/2017,18192)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen der Hilfe zur Pflege; Isolierte Anfechtung einer Nebenbestimmung; Befristeteter Verwaltungsakt; Anspruch auf Sozialhilfe; Rechtmäßigkeit der Befristung einer Bewilligung von Leistungen der Hilfe zur Pflege; Kein zeitlich unbefristeter Anspruch nach Aufhebung ...

  • rewis.io

    Zur Frage der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen (hier: Befristungen) bei der Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 39 Abs. 2; SGB X § 18; SGB X § 8
    Leistungen der Hilfe zur Pflege

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Sozialhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • SG München, 20.05.2016 - S 22 SO 447/15

    Rechtsschutz gegen Nebenbestimmung der Befristung der Hilfe zur Pflege

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2017 - L 8 SO 206/15
    Mit Bescheid vom 23.03.2015 (später im Klageverfahren: S 22 SO 447/15) bewilligte die Beklagte dem Kläger auf seinen Antrag vom 09.03.2015 hin dieselben Leistungen der Hilfe zur Pflege den Zeitraum vom 01.04.2015 bis einschließlich 31.03.2016.

    Zwischenzeitlich sind Regelungen über die weiteren Bewilligungsperioden ergangen, so mit Bescheid vom 23.03.2015 über die Zeit vom 01.04.2015 bis zum 31.03.2016, angefochtenen im Klageverfahren beim SG (Az.: S 22 SO 447/15) und nunmehr beim LSG (Az.: L 8 SO 128/16) mit Bescheid vom 21.03.2016 über den Zeitraum vom 01.04.2016 bis 31.03.2017, angefochten beim SG seit dem 13.10.2016 (Az.: S 53 SO 552/16) und schließlich mit Bescheid vom 30.03.2017 über den Zeitraum vom 01.04.2017 bis 31.3.2018.

  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2017 - L 8 SO 206/15
    In Fällen der Leistungsbewilligung stellen sich die Nebenbestimmungen dann nicht als Leistungsbeschränkungen, sondern als Leistungsermöglichungen dar und sind eine anwendungsorientierte Umsetzung der Verpflichtung gem. § 2 Abs. 2 HS 2 SGB I, wonach sicherzustellen ist, dass die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden (Siewert/Dirk Waschull, Sozialgesetzbuch X, 4. Auflage 2016, § 32 Rn. 3, BSGE 113, 291; 89, 62).
  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Betrieb einer Zweigpraxis - Erbringung von

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2017 - L 8 SO 206/15
    In Fällen der Leistungsbewilligung stellen sich die Nebenbestimmungen dann nicht als Leistungsbeschränkungen, sondern als Leistungsermöglichungen dar und sind eine anwendungsorientierte Umsetzung der Verpflichtung gem. § 2 Abs. 2 HS 2 SGB I, wonach sicherzustellen ist, dass die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden (Siewert/Dirk Waschull, Sozialgesetzbuch X, 4. Auflage 2016, § 32 Rn. 3, BSGE 113, 291; 89, 62).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2017 - L 8 SO 206/15
    Allgemeine Grundsätze des Sozialhilferechts rechtfertigen keine Leistungseinschränkungen (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. zu normativen Strukturprinzipen Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 16/08 R -, BSGE 104, 213-219, SozR 4-1300 § 44 Nr. 20, Rn. 11).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2017 - L 8 SO 206/15
    Ist ein neuer Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt worden, so hat sich der angefochtene Bescheid für die von einem auf diesen Antrag ergangenen neuen Bescheid erfasste Zeit erledigt (Urteil des BSG vom 11.12.2007 (Az.: B 8 SO 12/06 R SozR 4-3500 § 21 Nr. 1 Rn. 8 f. m.w.N.; BSG vom 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R - juris Rn. 9, (Coseriu in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 17 SGB XII).
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2017 - L 8 SO 206/15
    Ist ein neuer Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt worden, so hat sich der angefochtene Bescheid für die von einem auf diesen Antrag ergangenen neuen Bescheid erfasste Zeit erledigt (Urteil des BSG vom 11.12.2007 (Az.: B 8 SO 12/06 R SozR 4-3500 § 21 Nr. 1 Rn. 8 f. m.w.N.; BSG vom 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R - juris Rn. 9, (Coseriu in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 17 SGB XII).
  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 9/01 R

    Rentenbeginn bei befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2017 - L 8 SO 206/15
    Der Senat kann nicht feststellen, dass mit den involvierten Bescheiden der weitergehend erhobene Anspruch auf eine zeitlich nicht beschränkte Bewilligung abgelehnt worden ist (so aber bei Zeitrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung, BSG SozR 3 - 2600 § 101 Nr. 2 m.w.N. (KassKomm/Kater SGB VI § 102 Rn. 11 bis 15, beck-online).
  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83

    Zulässigkeit einer bedingten unselbstständigen Anschlussberufung

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2017 - L 8 SO 206/15
    Bei der sog. innerprozessualen (zulässigen) Bedingung handelt es sich um einen "innerprozessualen Vorgang", der auch in einer bestimmten Entscheidung des Gerichts bestehen kann (BGH, Urteil vom 10. November 1983 - VII ZR 72/83 -, Rn. 20, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2017 - L 8 SO 117/17
    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2017 - L 8 SO 206/15
    Insoweit würde es zur Entscheidung an der Durchführung des Widerspruchsverfahrens (Vorverfahren) als Klagevoraussetzungen fehlen; dieser Gegenstand wurde daher abgetrennt und wird unter dem Aktenzeichen L 8 SO 117/17 weitergeführt.
  • SG München, 20.05.2016 - S 22 SO 447/15

    Rechtsschutz gegen Nebenbestimmung der Befristung der Hilfe zur Pflege

    Das Verfahren ist noch in der Berufung (L 8 SO 206/15) vor dem LSG anhängig.

    Der streitgegenständliche Bescheid bzw. die streitgegenständliche Befristung seien auch nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens (L 8 SO 206/15) geworden.

    bb) Die Anfechtungsklage war auch nicht etwa deshalb ausgeschlossen, dh unzulässig, weil der vorangegangene Bewilligungszeitraum bereits hinsichtlich der Befristung angegriffen war und hierüber seit dem Jahr 2014 ein Klageverfahren anhängig war (S 51 SO 531/14 bzw L 8 SO 206/15).

  • BSG, 03.05.2018 - B 8 SO 44/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erledigung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Der Rechtsstreit des Klägers um Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) ist im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 28.4.2017 - L 8 SO 206/15 - nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Beteiligten (Schriftsatz der Beklagten vom 7.9.2017; Schriftsatz des Klägers vom 20.12.2017) beendet worden.
  • LSG Bayern, 13.07.2022 - L 4 KR 366/21

    Zutreffende Klageart und Unzulässigkeit der Befristung bei der begehrten

    Aus der Teilrechtswidrigkeit ergibt sich nicht, dass der Verwaltungsakt ohne Weiteres als unbefristeter Verwaltungsakt anzusehen ist (z.B. auch: Bayer. Landessozialgericht, Urt. v. 28.04.2017, L 8 SO 206/15 - juris Rn. 42 ff).
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